Fichtenstr. 3A
85098 Großmehring
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen, die der Kunde spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen anerkennt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich.
2. AngebotundVertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind. Bei Dienstleistungen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretendem Grund nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.
3. Preisgestaltung
Alle Preise sind Nettopreise ab Lager/Werkstatt zuzüglich Verpackung, Transport und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorkasse oder Barnachnahme vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen, wenn nach
Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen durch unsere Lieferanten eintreten. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware.
4. Zahlungsbedingungen
Die Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen gegen Rechnung. Die Zahlung ist innerhalb 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Abzug von 2% Skonto ist innerhalb 8 Tagen zulässig. Andere Zahlungen können von der Fa. Meier & Zillich Elektro- Verteilungsbau GmbH individuell vorgegeben werden.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder sein Scheck nicht eingelöst wird, sind wir zum sofortigen Rücktritt von den Verträgen ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Käufer sofort und in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Halten wir weiter am Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheits- leistung zu verlangen. Wir sind berechtigt, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Des Weiteren sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an neben Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten. Auch sind wir berechtigt, Forderungen abzu- treten.
5. Lieferungen
Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Äußerungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technische und kaufmännischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Das Recht der Teillieferung und Teilleistung und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Bei
Nichteinhalten der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streiks usw.. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
IN diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind im Falle von nicht durch uns zu vertretenden Liefer-und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Liefer- und Leistungsverzögerungen länger als 2 Monate dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug den wir selbst vertreten müssen, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit die Werkstatt verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
6. Versand
Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Käufers. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unsere Firma verlassen hat. Dies gilt auch für Rücksendungen. Die Kosten für die Verpackung der Ware kund die Entsorgung der Verpackung sind vom Käufer zu tragen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen können. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der daraus entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist dem Käufer nicht gestattet.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Käufer vorliegt. Der Käufer ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung abgetretener Forderungen notwendig sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat den Zugriff Dritter abzuwarten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend legitimieren, an uns zu nehmen.
Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich bei Zahlungsverzug, auf unsere Anforderung hin, die erhaltene Ware in verbleibendem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und nach Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 25% übersteigt.
8. GewährleistungundHaftung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen durch uns nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, dann entfällt jegliche Gewährleistung. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Schlägt diese fehl, erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist diese Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Käufers -gleich aus welchen Rechtsgründen- sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Käufers. Für Warenrücksendungen in anderer als der Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr an uns zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung ein Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
9. Software
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl des Softwareprogramms im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und auf die von ihm gewünschte Spezifikation. Es wird dem Käufer ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Der Käufer darf die Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in vollem Umfang für den daraus entstandenen Schaden. Durch Öffnen der versiegelten Softwarepackung, gleich durch welche Art und an welcher Stelle, werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder der Umtausch ist nach Öffnung ausgeschlossen. Die Leistungsbeschreibungen der Softwareprogramme sind Festlegungen des Vertragsgegenstandes von Seiten der Hersteller und Autoren und daher keine gewährleistungsrechtlichen Zusicherungen unsererseits. Wir haften nicht für Schäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensverluste, die aus Benutzung eines Programms entstanden sind. An den zu liefernden Softwareprogrammen besteht ein Urheberrecht des Herstellers. Für deren Überlassung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
10.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ingolstadt. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Ingolstadt, wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterlieget dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.
11. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten, über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden gespeichert wurden.
12. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
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